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   LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10 B   

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https://dejure.org/2010,119675
LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10 B (https://dejure.org/2010,119675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01.07.2010 - L 13 AS 246/10 B (https://dejure.org/2010,119675)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 01. Juli 2010 - L 13 AS 246/10 B (https://dejure.org/2010,119675)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 02.07.2009 - B 14 AS 54/08 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Prozessfähigkeit - getrennt lebende Eltern mit

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu bereits ausgeführt, dass der für ein Kind gezahlte Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UVG diesem zuzuordnen ist und als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) auf dessen Bedarf anzurechnen ist, denn anders als beim Kindergeld ist anspruchsberechtigt nach § 1 UVG nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst (Urteil vom 2. Juli 2009 - Az.: B 14 AS 54/08 R, Rn. 34; siehe auch zur Anrechnung selbst - BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 79/08 R, Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 39/08 R, Rn. 22 - jeweils zitiert nach juris).
  • BVerfG, 07.07.2010 - 1 BvR 2556/09

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Anrechnung von BAföG-Leistungen auf

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Gleiches gilt im Hinblick auf die noch im erstinstanzlichen Verfahren von den Klägerinnen gerügte Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf der Klägerin zu 1. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mittlerweile entschieden, dass die Anrechnung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 SGB II auf das nach dem SGB II gezahlte Sozialgeld verfassungsgemäß ist (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - Az.: 1 BvR 2556/09 - Rn. 12 und Beschluss vom 11. März 2010 - Az. 1 BvR 3163/09 - Rn. 6 - zitiert jeweils nach juris).
  • BVerfG, 11.03.2010 - 1 BvR 3163/09

    Volle Anrechung des Kindergelds auf "Hartz IV-Leistungen" verfassungsgemäß

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Gleiches gilt im Hinblick auf die noch im erstinstanzlichen Verfahren von den Klägerinnen gerügte Anrechnung des Kindergeldes auf den Bedarf der Klägerin zu 1. Hierzu hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mittlerweile entschieden, dass die Anrechnung von Kindergeld nach § 11 Abs. 1 SGB II auf das nach dem SGB II gezahlte Sozialgeld verfassungsgemäß ist (BVerfG, Beschluss vom 7. Juli 2010 - Az.: 1 BvR 2556/09 - Rn. 12 und Beschluss vom 11. März 2010 - Az. 1 BvR 3163/09 - Rn. 6 - zitiert jeweils nach juris).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 39/08 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Zurechnung des

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu bereits ausgeführt, dass der für ein Kind gezahlte Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UVG diesem zuzuordnen ist und als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) auf dessen Bedarf anzurechnen ist, denn anders als beim Kindergeld ist anspruchsberechtigt nach § 1 UVG nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst (Urteil vom 2. Juli 2009 - Az.: B 14 AS 54/08 R, Rn. 34; siehe auch zur Anrechnung selbst - BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 79/08 R, Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 39/08 R, Rn. 22 - jeweils zitiert nach juris).
  • BGH, 30.05.1984 - VIII ZR 298/83

    Prozesskostenhilfe für das Prozesskostenhilfeverfahren; Prozesskostenhilfe für

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Hierunter ist aber nur das eigentliche Streitverfahren zu verstehen, nicht aber das Verfahren, in dem über die Bewilligung der Prozesskostenhilfe zu befinden ist (BGH, Beschluss vom 30. Mai 1984 - Az.: VIII ZR 298/83, Rn. 3 - zitiert nach juris).
  • BSG, 13.05.2009 - B 4 AS 79/08 R

    HartzIV: Ohne Vermögen kein Vermögensfreibetrag

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Das Bundessozialgericht (BSG) hat hierzu bereits ausgeführt, dass der für ein Kind gezahlte Unterhaltsvorschuss nach § 1 Abs. 1 UVG diesem zuzuordnen ist und als Einkommen nach § 11 Abs. 1 Satz 1 Zweites Buch Sozialgesetzbuch - Grundsicherung für Arbeitssuchende - (SGB II) auf dessen Bedarf anzurechnen ist, denn anders als beim Kindergeld ist anspruchsberechtigt nach § 1 UVG nicht die Kindesmutter, sondern das Kind selbst (Urteil vom 2. Juli 2009 - Az.: B 14 AS 54/08 R, Rn. 34; siehe auch zur Anrechnung selbst - BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 79/08 R, Rn. 14; BSG, Urteil vom 13. Mai 2009 - Az.: B 4 AS 39/08 R, Rn. 22 - jeweils zitiert nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.04.2010 - L 13 AS 211/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Zwar ist dem Beschluss des SG Stade vom 1. Juli 2010 die - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden, gegen den Beschluss sei die Beschwerde gegeben, aber auch dies kann hier nicht zur Statthaftigkeit der Beschwerde führen; denn eine falsche Rechtsmittelbelehrung ist nicht geeignet, ein unstatthaftes Rechtsmittel in eine statthaftes zu verwandeln (u. a. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2009 - Az.: L 13 AS 362/09 B und vom 30. April 2010 - Az.: L 13 AS 211/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 14.10.2009 - L 13 B 151/08
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach der ab 1. April 2008 geltenden Gesetzeslage eine Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses des Sozialgerichts nur dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG ohne Zulassung statthaft ist (ständige Rechtssprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 16. Dezember 2009 - Az.: L 13 AS 396/09 B, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - Az.: L 13 B 151/08 AS jeweils m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.11.2009 - L 13 AS 362/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Zwar ist dem Beschluss des SG Stade vom 1. Juli 2010 die - unzutreffende - Rechtsmittelbelehrung beigefügt worden, gegen den Beschluss sei die Beschwerde gegeben, aber auch dies kann hier nicht zur Statthaftigkeit der Beschwerde führen; denn eine falsche Rechtsmittelbelehrung ist nicht geeignet, ein unstatthaftes Rechtsmittel in eine statthaftes zu verwandeln (u. a. Senatsbeschlüsse vom 16. November 2009 - Az.: L 13 AS 362/09 B und vom 30. April 2010 - Az.: L 13 AS 211/10 B).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 16.12.2009 - L 13 AS 396/09
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 01.07.2010 - L 13 AS 246/10
    Der Senat hat bereits mehrfach entschieden, dass nach der ab 1. April 2008 geltenden Gesetzeslage eine Beschwerde gegen einen die Gewährung von Prozesskostenhilfe ablehnenden Beschlusses des Sozialgerichts nur dann zulässig ist, wenn in der Hauptsache die Berufung nach § 144 Abs. 1 SGG ohne Zulassung statthaft ist (ständige Rechtssprechung des Senats, z.B. Beschluss vom 16. Dezember 2009 - Az.: L 13 AS 396/09 B, Beschluss vom 14. Oktober 2009 - Az.: L 13 B 151/08 AS jeweils m. w. N.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 08.07.2009 - L 13 AS 111/09
  • LSG Bayern, 30.09.2008 - L 11 B 775/08
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 01.06.2010 - L 13 AS 182/10
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